
Mit den folgenden Beispielen erhalten Sie Hilfestellungen für Ihren Versicherungsschutz. Dazu ist es erforderlich, dass Sie alle gesetzlichen und versicherungsvertraglichen Verpflichtungen erfüllen und uns wichtige Änderungen immer umgehend mitteilen.
Sicherheitsvorschriften und vertragliche Verpflichtungen
- Haben Sie die Revision Ihrer elektrischen Anlagen termingerecht durchgeführt?
- Halten Sie die Prüffristen für Photovoltaikanlagen ein?
- Gibt es ein Explosionsschutz-Dokument und alle Erlaubnisscheine für feuergefährliche Arbeiten?
- Haben Sie Brandschutzhelfer gemäß Arbeitsschutzgesetz eingewiesen?
- Werden Mindestabstände zur Batterieladestation eingehalten?
- Halten Sie die Mindestlagerhöhe von 15 cm für Waren unter Erdgleiche ein?
Beachten Sie, selbst nach Umsetzung aller behördlichen Auflagen und BG-Vorschriften kann es sein, dass die Sicherheitsvorschriften in Ihrem Versicherungsvertrag darüber hinausgehen.
Gefahrerhöhungen
- Stimmt die Nutzungsart aller Gebäude noch?
- Ist das Bauamt über Änderungen informiert?
- Wird die Garagenverordnung Ihres Bundeslandes eingehalten?
- Beachten Sie, Lagerhallen, Scheunen etc. dürfen nicht als Garage genutzt werden.
- Sind Teile Ihres Betriebes stillgelegt?
- Werden leerstehende Gebäude im Winter beheizt?
- Sind Gebäude eingerüstet?
- Sind erschwerende Risiken in der Nachbarschaft hinzugekommen?
Allgemeine Veränderungen und neu hinzukommende Risiken
- Hat sich Ihr Tätigkeitsfeld verändert oder erweitert?
- Muss Ihre Betriebshaftpflicht vom Umfang und der Höhe nach angepasst werden und sind geänderte gesetzliche Rahmenbedingungen wie das AGG und das Umweltschadensgesetz (UmSchadG) berücksichtigt worden?
- Sind neue Risiken hinzugekommen?
- Sind Sie umgezogen oder ist eine neue Betriebsstätte hinzugekommen? Nur, wenn Sie uns einen neuen Versicherungsort mitteilen, sind Sie dort versichert!
- Sind An-, Um- und Ausbauten erfolgt?
- Haben Sie Neuanschaffungen vorgenommen oder haben vorhandene Anlagen eine Wertsteigerung erfahren?
- Sind Lagervorräte ausreichend hoch versichert?
- Stimmen also alle Versicherungssummen noch?
- Müssen diese durch einen Sachverständigen überprüft werden?
- Haben Sie für den Fall einer Betriebsunterbrechung einen Notfallplan?
- Sind die Haftzeiten Ihres Vertrages ausreichend lang?
- Bestehen produktionsbedingte Abhängigkeiten von Abnehmern oder Zulieferern?
Schadensmeldung
Melden Sie Schäden immer umgehend ihrem Versicherungsmakler, damit Sie sich Ihren wertvollen Versicherungsschutz erhalten!
Die vorstehenden Hinweise für Ihren Versicherungsschutz dienen der allgemeinen Information und stellen keinen abschließenden Hinweis- oder Fragenkatalog dar. In jedem individuellen Versicherungsverhältnis können zusätzliche Gesichtspunkte zu beachten sein. Insbesondere stellen die Hinweise und Fragen keine Beschreibung des Versicherungsumfangs dar. Für Ihren Versicherungsschutz sind ausschließlich die vereinbarten Versicherungsbedingungen maßgeblich.
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