E-Mobilität ist voll im Trend – sowohl auf im öffentlichen Bereich wie auch auf Messen. Bei der Produktvielfalt fällt eine Entscheidung für den Endverbraucher schwer.
Die Robert Schüler Versicherungsmakler versuchen, Ihnen einen kleinen Überblick in Sachen Versicherung zu verschaffen.
E-Scooter/Elektrotretroller:
Am 15.06.2019 ist die
Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge in Kraft getreten, die auch für
E-Scooter gilt. Bevor ein solches Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum
genutzt werden darf, müssen allerdings einige Bedingungen erfüllt sein.
Ein Elektrokleinstfahrzeug muss verkehrssicher sein. Es braucht eine
Lenk- oder Haltestange, muss zwei voneinander unabhängige Bremsen haben,
steuerbar sein und eine Beleuchtungsanlage haben. Vor allen Dingen muss
es über eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder Einzelbetriebserlaubnis
verfügen. Die Fahrzeuge dürfen nicht schneller als 20 km/h fahren und
der Fahrer muss mindestens 14 Jahre alt sein. E-Scooter sind nicht
zulassungs-, aber versicherungspflichtig. Aus diesem Grund wurde ein
neuer Versicherungsnachweis in Form einer klebbaren
Versicherungsplakette eingeführt.
E-Bike/E-Fahrrad:
Das E-Bike lässt sich aus eigener Motorkraft bewegen, ohne dass der Fahrer treten muss. Es benötigt ein gültiges Versicherungskennzeichen wie bei einem Mofa.
Speed-Pedelec:
Der Fahrer wird beim Treten unterstützt. Die Unterstützung endet beim Speed- Pedelec bei 45 km/h, daher wird ein gültiges Versicherungskennzeichen wie beim E-Bike benötigt.
Pedelec:
Auch hier wird der Fahrer beim Treten unterstützt, allerdings endet die Unterstützung bei 25 km/h. Beim Pedelec reicht eine Privathaftpflicht aus.
Hoverboard/E-Scooter über 20 km/h:
Diese Fahrzeuge dürfen nicht im öffentlichen Raum genutzt werden! Daher gibt es keine Versicherungslösung!