Urteil vom Finanzgericht Düsseldorf
Das Finanzgericht Düsseldorf hat zur gewerbesteuerlichen Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen ein neues Urteil erlassen, das Messestände betrifft, FG Düsseldorf vom 29. Januar 2019, Az.: 10 K 2717/17.
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